Der Verein hat einen Forderungskatalog erstellt, der auch die wesentlichen Ziele der Vereinsgründung beinhaltet. Er hat sich entschlossen. mit diesem Katalog an die Öffentlichkeit, die politischen Mandatsträger sowie die zuständigen Behörden und Fachstellen heranzutreten.
1.
Die Grenze des bisherigen Schutzgebietes im Loisachtal zur Wasserentnahme durch die Stadtwerke München darf nicht erweitert werden.
2.
Die zu genehmigende Menge der Wasserentnahme ist vielmehr mit den bestehenden Grenzen des Wasserschutzgebietes so abzustimmen, dass keine weiteren Belastungen auf die Betroffenen, nämlich die Kommunen, die Grundeigentümer oder die Nutzungsberechtigten, zukommen.
3.
Kosten oder Lasten, die sich für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen, die betroffenen Kommunen, Bürger oder Nutzungsberechtigten ergeben, müssen kontrollierbar offengelegt und durch die Stadtwerke München als Verursacher ohne Verluste für die Betroffenen entschädigt werden
4.
Das aus dem Loisachtal entnommene Grundwasser darf nur zur Versorgung der Stadt München einschliesslich der im bisherigen Bescheid festgeschriebenen Ergänzungen dienen.
5.
Eine Liberalisierung des Wassermarktes wird abgelehnt, weil die Wassergewinnung, die Wasserverteilung sowie eine mögliche Vermarktung dann zu einem Objekt wirtschaftlichen Handelns werden.
6.
Aus den Gebühren, die bei den Stadtwerken München mit der Verwertung des aus dem entnommenen Grundwassers anfallen werden, soll ein noch festzulegender Betrag in einen Ausgleichfonds gehen, der für die Betroffenen vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen eingerichtet und verwaltet wird.