Unser Trinkwasser im Loisachtal e.V.
Unser Trinkwasser im Loisachtal e.V.

Termine

 

Niederschrift über die Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen am 23.04.2018 in Farchant, Alter Wirt.

 

                               Beginn 20.00 Uhr Ende 21.15 Uhr

 

                             Teilnehmer: siehe Anwesenheitsliste

 

Anton Grünauer konnte zur Hauptversammlung neben 18 stimmberechtigten Mitgliedern Herrn Landrat Speer und seinen Mitarbeiter RRat Hiendl begrüßen. Zudem begrüßte er auch Bürgermeister Wohlketzetter und Herrn Lichtmess, den Leiter der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen als Vertreter des Marktes. Unser Partnerverein aus Miesbach hat sich aus Terminüberschneidung entschuldigt.

Überraschender Weise hatte sich ein Fernsehteam des Bayer. Rundfunk eingefunden, das die Versammlung begleitete und anschließend von Herrn Landrat, dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden Grünauer Interviews machte.

Nach der Begrüßung gab Schatzmeister Leitenbauer den Rechenschaftsbericht und die Kassenprüfer Joner und Kleißl erklärten die ordnungsgemäße Prüfung und Richtigkeit.

Schriftführer Herrmann berichtete kurz über die vergangenen Tätigkeiten, indem er die Anzahl der Vorstands- und Mitgliederversammlungen nannte. Die Anwesenheit von 18 Mitgliedern, die im Übrigen genau der Zahl bei der Gründungsversammlung entspricht, zeigt, dass durch den Erfolg des Zurückweisens der Schutzgebiete in den bebauten Ort die Betroffenheit der Bürger nicht mehr gegeben ist und viele für sich die Angelegenheit als erledigt betrachten. Die Neuwahlen sind in das Jahr 2018 verschoben worden, weil wir hofften, dass die Frage nach der Mitversorgung der Umlandgemeinden von München nach der eingereichte Klagen von Neubiberg und Unterhaching und die sich daraus ergebende Entwicklung seitens des Landrats richtungsweisend erläutert werden könnten. Eigentlich wollten sich ja viele Vorstandsmitglieder zurückziehen und die Beobachtungsfunktion des Vereins in jüngere Hände übergeben. In der letzten Vorstandssitzung haben sich praktisch alle Mitglieder entschlossen weiter zu machen und diese Fragen abschließend zu bearbeiten.

Zum Wahlleiter wurde er Schriftführer bestimmt, der die Wahlen nach Zustimmung durch die Mitgliederversammlung per Akklamation abhielt. Einstimmig wurde die alte Vorstandschaft bis auf den Personenwechsel von Hans Hibler ( Schneiderhansl) jun. durch Anton Poettinger jun. bestätigt ( siehe Wahlprotokoll ), mit dem auch der Generationenwechsel eingeleitet ist.

Landrat Speer dankte dem Verein nochmals für die geleistete Arbeit und bat dann Herrn RRat Hiendl um Sachstandsbericht über derzeitige Situation hinsichtlich der Not/Mitversorgung der Umlandgemeinden. Die Gemeinden Neubiberg und Unterhaching haben vor dem Verwaltungsgericht Klage gegen die Bescheiduflage eingereicht,d ie die betroffenen Gemeinden auffordert bis zum Jahr 2021 eine eigene ortsnahe Versorgung aufzubauen bzw. nachzuweisen, dass sie keine solche Möglichkeit haben. Inzwischen ist die Klage von Neubiberg begründet und vom Gericht dem Amt zugeleitet worden und wird derzeit bewertet. Unterhaching erklärt keine Möglichkeit für eine ortsnahe eigene Versorgung zu haben. Ottobrunn und Hohenbrunn bauen eine eigenständige Versorgung auf. Neuried erklärt, dass eine ortsnahe Versorgung nicht sichergestellt werden kann.

In der anschließende Diskussion wurde von seigten des Vereins darauf hingewiesen, dass solche Schutzbehauptungen letztlich nur aus finanziellen Erwägungen vorgebracht sind, da zum einen die Stadt München im unmittelbaren Umland dieser Gemeinen ungenutzte Brunnen vorhält, die jederzeit eine eigenständige Versorgung dieser Gemeinden sichern könnten. Die gutachtliche Äußerung des zuständigen Wasserwirtschaftsamtes München ist zu hinterfragen und zu prüfen, inwieweit eine neutrale Begutachtung der Grundforderung im Sinne des BayWG überhaupt vorgenommen worden ist oder nur eine Bestätigung der von den Gemeinden vorgelegten Behauptungen bewertet wurde. Die Frage, wer letztlich diese Frage entscheidet wird von Herrn Hiendl so beantwortet, dass dies das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen sein wird bzw. letztlich ein Gericht die Entscheidung treffen muss.

Herr Kleißl brachte eine europäische Komponente ins Gespräch, nach der von dort eine Privatisierung der Wasserversorgung angestrebt wir und die Alpen als Wasserschloss zur Versorgung der angrenzenden Großstadtregionen gesehen werden. Dem muss nach unserem Verständnis insbesondere was die Privatisierungstendenzen anbelangt mit allen Mitteln begegnet werden.

Darüber Hinaus ist auch die Verteilung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsgelder, die die Stadt München zu leisten hat erneut Thema der Diskussion. Die untere Naturschutzbehörde kauft mit diesen Geldern Grundstücke zu überhöhten Preisen auf und treibt damit die Bodenpreise in die Höhe, so dass ein normaler Landwirt keine Chance mehr bekommt wirtschaftlich vertretbar neuen Betriebsgrund zu erwerben. Vorschläge aus der Mitgliedschaft sozusagen pauschaliert den Landwirten, die betroffen sind, Gelder zuzugestehen, sind aufgrund Rechtslage nicht möglich.

Herr Landrat sagte zu, diese Problematik mit seinem Personal zu behandeln und mit den Landwirten in Kontakt zu bleiben.

 

Farchant, 23.04.2018

Gez. Herrmann Schriftführer

 

 

 

 

Achtung!! Hauptversammlung unserer Bürgerinitiative                      ​Montag, den 23. April 2018  20:00 Uhr                                             

Unser Trinkwasser im Loisachtal -Verein zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen“                                 

Einladung zur Jahreshauptversammlung mit  satzungsgemäßen Neuwahlen

Liebe Vereinsmitglieder,

nach den durchaus akzeptablen Erfolgen des Vereins hatte die Vorstandschaft ja angekündigt, die Aufgaben in jüngere Hände übergeben zu wollen, damit der Verein auch für die Zukunft gewappnet bleibt. Wir waren der Auffassung, dass man auch zukünftig ein wachsames Auge auf die Entwicklung der Wasserentnahme durch die Stadtwerke München haben sollte, um im Bedarfsfall wieder aktiv eingreifen zu können.                                                                                                                              Das Landratsamt hat als Wasserrechtsbehörde eine der wichtigen Forderungen des Vereins aufgegriffen und im Bescheid festgelegt, dass die durch die Stadtwerke München mitversorgten Stadtrandgemeinden entsprechend der Gesetzesforderung eine eigenständige Wasserversorgung aufzubauen haben.  Einige Gemeinden haben gegen diese Auflage Klage eingereicht und andere begeben sich auf den gesetzeskonformen Weg. Dieser Umstand hat uns bewogen, im engen Zusammenwirken mit dem Landratsamt auf eine in unserem Sinn berechtigte Forderung zu beharren und die Argumentationen der klagenden Gemeinden mit zu bewerten und unsere Meinung dem Amt laufend darzulegen. Diesbezüglich sind in der Vergangenheit einige Gespräche mit Herrn Landrat Speer und seinen Mitarbeitern im Landratsamt geführt worden.

Die Vorstandschaft hat sich entschlossen diesen Punkt noch abzuarbeiten und zu erledigen, weshalb praktisch alle Vorstandsmitglieder bereit waren wieder ein Amt zu übernehmen.                                                                

Die satzungsgemäßen Neuwahlen der Vorstandschaft finden im Rahmen der Jahreshauptversammlung am Montag, dem 23.April 2018 um 20.00 Uhr im Nebenzimmer des Gasthauses Alter Wirt in Farchant statt:

Tagesordnung:

1.       Begrüßung und Bericht des Vorsitzenden

 

2.       Bericht des Schatzmeisters

 

3.       Bericht es Schriftführers

 

4.       Entlastung der Vorstandschaft

 

5.       Neuwahlen der Vorstandschaft

 

6.       Wünsche und Anträge

 

Herr Landrat Speer hat sein Kommen zugesagt und wird den Mitgliedern den derzeitigen Stand bezüglich der eingereichten Klagen der mitversorgten Stadtrandgemeinden bzw. die Erledigung der Bescheidauflagen in Bezug auf die Not/Mitversorgung dieser Gemeinden darlegen.

 

                                                       Mit freundliche Grüßen

 

 

Anton Grünauer    1. Vorsitzender                                Joachim Herrmann       Schriftführer

 

 

      Mitteilung der Gemeinde Farchant

                         "Auszug"

                 

                             ANTRAG DER STADTWERKE MÜNCHEN

 

- vorgeschlagene Schutzzonen für das Trinkwassergewinnungsgebiet Loisachtal

- Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes

 

Die Antragsunterlagen für die Grundwasserentnahme mit Hauptanträgen und weiteren Anträgen und der Entwurf der Schutzgebietsverordnung aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens können im 

 

            Rathaus der Gemeinde Farchant 1.Stock Vorzimmer

            Rathaus der Gemeinde Oberau Zimmer 9 1.Stock

            Landratsamt Garmisch.-Partenkirchen Zimmer 104

 

vom 26.8.2014 bis einschließlich 25.9.2014 während der Dienstzeiten eingelesen werden!!

 

                                Bitte machen Sie Gebrauch davon!!

 

Montag 12. Mai 2014 um 20:00 im Gasthof "Alter Wirt" in Farchant

 

1. Begrüssung und Vorstellung des Vereins durch den 1.Vorstand

    Anton Grünauer

 

2. Vortrag von Dipl.-Ing. agr. Andreas Jändl

    "Wertänderung von Grundstücken in Wasserschutzgebieten"

 

3. Vortrag Dr. Alexander Brönisch

    "Münchner Trinkwasserpolitik im Mangfalltal -

     ähnliche Problematik wie im Loisachtal"

 

4. Stellungnahmen der Bürgermeister

 

5. Diskussion

         Informationsabend!!!!!!

                    für alle Mitglieder und Bürger aus dem Loisachtal

             1. Oktober 2014  20:00 Uhr    

                 "Alter Wirt" Farchant

 

 

      Jahresmitgliederversammlung    

 

       Donnerstag, den 3.Dezember 2015  

                            20:00h

          Loisachtaler Stube, "Alter Wirt"

             Farchant, Bahnhofstrasse

 

     ​Die Vorstandschaft bittet um                                 

        zahlreiche Teilnahme

                                   

 

 

Niederschrift Jahreshauptversammlung vom 03.12.2015 Farchant Alter Wirt Beginn: 20.00 Uhr Ende 22.20 Uhr

Teilnehmer lt. Anwesenheitsliste 47

 

Tagesordnung :

  1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden

  2. Bericht des Schriftführers

  3. Bericht des Schatzmeisters

  4. Entlastung der Vorstandschaft

  5. Änderung der Beitragshöhe- Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

  6. Bericht des Landrats zum Sachstand des wasserrechtlichen Verfahrens

  7. Wünsche und Anträge

 

  1. Vorsitzender Anton Grünauer begrüßt die Erschienen, besonders Landrat Speer mit seinen Beamten und die Bürgermeister von Farchant. Er gibt die Entschuldigungen der fehlenden Mitglieder bekannt. Für die verstorbenen Mitglieder Traudl Böhmer und Gründungsmitglied Siegfried Walter bittet er um eine Gedenkminute. Er spricht den ausdrücklichen Dank an Landrat Speer mit seinen Mitarbeitern wie auch an Herrn Eichenseer vom Wasserwirtschaftsamt aus, die uns bei unseren Anliegen äußerst fair und offen behandelt haben. Zudem begrüßt er die Herren Kerkel und Dr. Bronisch von unserem Partnerverein in Miesbach, die uns bei der Gründungssatzung und auch besonders bei unserer ersten großen Veranstaltung maßgeblich geholfen haben.

  2. Der Schriftführer führt die Geschichte und die Gründe des Entstehens unseres Vereins auf und zählt die verschiedenen Aktivitäten (seit der Gründung fanden 17 offizielle Vorstandsitzungen und eine öffentliche Mitgliederversammlung statt) pauschal auf. Er weist auf die Diskrepanz der Schutzgebietsgrößen der SWM und die der Gemeinde Farchant auf, wo einerseits eine tägliche Wasserentnahme von 62.000 cbm zu andrerseits 1.400 cbm praktisch ein gleich großes Schutzgebiet erfordert, was nicht verständlich ist. Der Verein hat aktuell 216 Mitglieder und hat dank der Mithilfe aller Beteiligten im Verfahren einen Erfolg erreicht, der die ursprünglich betroffenen bebauten Grundstücke jetzt aus dem aktuellen Schutzgebiet heraushält.

  3. Andreas Leitenbauer gibt den Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters. Demnach hat der Verein zum aktuellen Stand 2015 ein Barvermögen von 4.800,60 €. Die Kasse wurde von Günther Joner und Josef Kleißl überprüft und für in Ordnung befunden.

  4. Die Kassenprüfer bitten die Versammlung um entsprechende Entlastung, die einstimmig erteilt wird.

  5. Einstimmig werden die Kassenprüfer Günter Joner und Josef Kleißl auf Vorschlag des Vorsitzenden für die Dauer der laufenden Amtszeit der Vorstandschaft von der Versammlung bestätigt.

  6. Der Vorsitzende erklärt, dass der Verein mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auskommt, da mit Hilfe seitens der Gemeinde Farchant die meisten Kosten nicht anfallen bzw. bei evtl. notwendigen Anwaltskosten für Streitverfahren eine andere Finanzierungsmöglichkeit ins Auge gefasst werden müsste. In naher Zukunft scheinen keine weiteren intensiven Ausgaben in Sicht, so dass seitens der Vorstandschaft empfohlen wird, die Jahresbeiträge ruhen zu lassen, da wir kein Sparverein sind. Künftige Neumitglieder sollen den in der Satzung vorgesehenen ersten Jahresbeitrag leisten.

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Einstimmiger Beschluss: Die Mitgliederversammlung beschließt, den satzungsgemäßen Jahresbeitrag bis auf weiteres ruhen zu lassen und nur bei Neumitgliedern für das erste Jahr zu erheben.

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  1. Landrat Speer bedankt sich bei dem Verein für dessen erfolgreiches Wirken und die gute Zusammenarbeit zwischen Verein und seinen Mitarbeitern Herrn Untergruber und Herrn Strohwasser. Und nur, weil der Verein so wirkungsvoll und sachbezogen tätig war, ist auch für alle Bürger ein so großer Erfolg möglich geworden, das künftige Schutzgebiet von bebauten Ortsteilen fern zu halten. Die vom Verein gestellte Forderung das Brunnenmanagement so anzupassen, dass keine unzumutbaren Belastungen auf die Eigentümer bebauter Ortsteile zukommen hat offenbar zu einem Umdenken bei den Fachbehörden geführt. Er weist darauf hin dass der Wasserbescheid und die Schutzgebietsverordnung zeitnah herausgegeben werden und bittet Herrn Untergruber als zuständigen Fachjuristen um die weiteren Ausführungen.

Dieser erläutert, dass es sich zwar um zwei getrennte Verfahren handelt, die aber im Zusammenhang zu sehen sind. Die wasserrechtliche Erlaubnis ist im Bescheidentwurf abgeschlossen und wird derzeit noch mit den zuständigen übergeordneten Behörden abgestimmt, so dass man davon ausgehen kann, dass er bis Jahresende ausgefertigt sein wird. Das sich daraus ergebende Schutzgebiet ist im Umfang so, wie es zum Erörterungstermin vorgestellt wurde und nach Aussage der Wasserwirtschaft an der untersten Grenze der fachlich vertretbaren Entscheidung festgelegt. Insofern hat der Verein seine Hauptanliegen durchsetzen können. Er geht anhand des Flyers die gestellten Forderungen einzeln durch, die praktisch alle erfüllt sind, bis auf die Forderung der finanziellen Anlage eines Fonds zur Entschädigung belasteter Grundeigentümer, wobei Schäden aus der Wasserentnahme kraft Gesetz zu entschädigen sind.

  1. Wünsche und Anträge:

In der Diskussion wird besonders die Entschädigungsproblematik angesprochen, da z.B. Peter Fichtl bemängelt, dass zwar der amtliche Naturschutz eine laufende Entschädigung entsprechend der entnommenen Wassermengen erhält, die betroffenen Grundeigentümer im Schutzgebiet aber nichts erhalten, obwohl deren Grundstücke unmittelbar für Naturschutz und Wasserentnahme zur Verfügung gestellt sind. Anton Grünauer schlägt vor, man solle doch aus dem Naturschutzfond Gelder den Landwirten zur Verfügung stellen, um deren Belastung in einer nachvollziehbaren Weise – z.B. für naturschutzrelevante Maßnahmen zu entgelten oder alternativ und einfacher entsprechend der betroffenen Grundstücksgrößen einen hinreichenden Grundbetrag auszahlen. Denn die dem Naturschutz zugesagten Geldbeträge sollten auch allein hier im Loisachtal für den Naturschutz und die Landwirtschaft Verwendung finden und nicht in anderen Bereichen eingesetzt werden.

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Einstimmiger Beschluss: Der Verein beantragt beim Landratsamt, eine Regelung zu finden, die den betroffenen Grundeigentümern im Wasserschutzgebiet eine angemessene Entschädigung zuspricht.

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Dr.Bronisch dankt für die Einladung und greift das Thema Ausgleich auf. Entschädigungen sind nach dem Gesetz dann zu leisten, wenn unzumutbare Belastungen auftreten. In der Legaldefinition ist dieser unbestimmte Rechtsbegriff nicht definiert, weshalb dargelegt werden muss, inwieweit und wodurch die Betroffenheit überhaupt verdeutlicht wird. Die weitere Frage ist dann noch, wer und wie man darüber entscheidet. Daher hat man in Miesbach ( bisher noch vergeblich ) vorgeschlagen einen Fond einzurichten, der für Schadensausgleiche Betroffener dem Landkreis übertragen wird, denn dann ist einerseits der Wassernutzer nicht in der Zwickmühle im Einzelfall einer Forderung tätig werden zu müssen, sondern der Landkreis kann aus dem Fond seinen Bürgern die entsprechenden Entschädigungs-leistungen zugestehen. Herr Dr. Bronisch ist beeindruckt, welche Erfolge der Verein in kurzer Zeit erzielt hat. In Miesbach liegt die Sachlage anders als hier, da die SWM behauptete Alte Rechte in Anspruch nimmt und damit kein neues Wasserrechts-verfahren kommt. Die Anfechtung dieser Altrechte kostet viel Zeit und Geld und stagniert derzeit.

Bürgermeister Wohlketzetter dankt dem Verein für sein erfolgreiches Wirken und meint, dass offenbar nur mit einer Bürgerinitiative Aufmerksamkeit erregt wird und die verantwortlichen Entscheidungsträger zu bürgernahem Handeln bringen kann.

Er erklärt, dass die Gemeinde mit der Weidegenossenschaft und dem Landratsamt Kontakt aufgenommen hat und Verhandlungen führt, die Landwirtschaft aus dem sog. Naturschutzfond zu fördern, soweit die Grundstücke vom Schutzgebiet in Anspruch genommen werden.

Anton Grünauer zitiert aus dem alten und derzeit noch gültigen Wasserrechtsbe-scheid der Regierung von Oberbayern (Az. II/1-863/11-23) vom 17.1.1974 folgende Auflage: „ Die Landeshauptstadt München hat ohne Entschädigung zu dulden, daß der Markt Garmisch-Partenkirchen und die Gemeinden Grainau, Wamberg, Farchant, Oberau und Eschenlohe im Einzugsgebiet – ausgenommen in der engeren Schutzzone der Brunnen 1 bis 6 – Grundwasser für den Bedarf ihrer eigenen Wasserversorgung entnehmen und damit gegebenenfalls das Wasserdargebot der Brunnen 1 bis 6 schmälern. Wahlweise hat die Landeshauptstadt München gegen Ersatz der Gewinnungskosten den genannten Gemeinden aus den Brunnen 1 bis 6 Wasser zur Deckung ihres Bedarfes abzugeben. Dabei hat sie die zur Ableitung des Wassers notwendigen Einrichtungen auf ihren eigenen Grundstücken und Anlagen zu dulden.“

Er fragt nach, ob diese Auflagenbedingung im neuen Bescheid auch festgehalten wird und ist der Meinung, wenn nicht, dann müsste dies noch gefordert werden.

Herr Untergruber antwortet, dass dies im neuen Bescheid nicht beinhaltet ist, da keine der Gemeinden eine entsprechende Forderung gestellt hat. Er müsste erst mit den SWM reden, ob sie bereit sind dies wieder mit aufzunehmen. Dies löst heftige Diskussionen und Reaktionen aus, weil man grundsätzlich der Auffassung ist, dass unsere hiesige Bevölkerung auf jeden Fall ein Vorzugsrecht haben muß.

2. Bgm. Schmid erklärt, dass die Gemeinde darauf verzichtet hat, weil man einerseits nicht gegen die Wasserentnahme klagen kann, andrerseits aber sich an der beklagten Wasserentnahme gegebenenfalls beteiligen will.

Letztlich ist man seitens der Vereins der Auffassung, dass wir zwar alle Gemeindebürger sind, die durchaus die Gemeinde bewegen sollten, den Wassernutzungsvorrang für alle Fälle einzufordern, andrerseits sich der Verein auf die ursprünglichen in der Satzung festgelegten Aufgaben beschränken muss.

 

gez.

J. Herrmann

Schriftführer

 

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