AKTUELLES 16. Januar 2018
Die Gemeinde Neubiberg die zum sogenannten "Speckgürtel" München gehört hat Klage gegen den Beschluß des Landratsamtes Garmisch-Partenkirchen eingelegt.
Siehe auch beiliegende Links des Bayr. Fernsehens vom 16.Januar 2018
Wir werden Euch, liebe Mitglieder, sowie die Bevölkerung auf dem laufenden halten!!
Abendschau 16. Januar 2018 17:30 Bayerns Sueden
Liebe Mitglieder der Bürgerinitiative, Bürgerinnen und Bürger
aus Farchant und Oberau, sowie alle Besucher unserer Webseite!
das Landratsamt Garmisch-Partenkirchen hat für die wasserrechtliche Erlaubnis und Bewilligung der Trinkwasserversorgung der Landeshauptstadt München die erforderliche Verordnung für das neu einzurichtende Schutzgebiet bekannt gemacht.
Die Schutzgebietsverordnung vom 21.12.2015 wurde am 28.12.2015 im Amtsblatt des Landratsamtes bekannt gemacht und am 29.12.2015 im Garmisch-Partenkirchner Tagblatt veröffentlicht. Die dazugehörenden Unterlagen (Übersichts-Lageplan, Detailkarten usw.) sind im Landratsamt und in den Gemeinden Ohlstadt, Eschenlohe, Oberau, Farchant und Garmisch-Partenkirchen niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die Schutzgebietsverordnung ist damit abschließend festgelegt und kann theoretisch nur noch durch ein sog. Normenkontrollverfahren angefochten werden.
Soweit zu den Formalien.
Für uns ist allerdings wichtig, dass das neue Schutzgebiet von den bebauten Wohngebieten ferngehalten ist und somit unser Hauptanliegen im Kampf für die Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit unserer Mitglieder erfolgreich war.
Durch unsere öffentlich ausgetragenen und bekanntgemachten Forderungen wurde von der Stadt München das Brunnenmanagement angepasst und optimiert, damit das ursprünglich vorgesehene Schutzgebiet auch verkleinert und unseren Bedürfnissen angepasst werden konnte. Dieser Erfolg ist der Verdienst all unserer Mitglieder, die durch ihr Auftreten in der Öffentlichkeit die Arbeit unserer Vorstandschaft nachhaltig unterstützt und bei den Entscheidungsträgern ein Umdenken eingeleitet haben.
Auch die wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Bewilligung ist bereits fertiggestellt und umfasst rd. 196 Seiten. Wenn wir diese in Händen haben, werden wir sie in der Vorstandschaft durcharbeiten und ggf. entsprechend reagieren, soweit dies notwendig werden sollte. Hier werden wir unter Umständen dann aber unsere Mitglieder in die Entscheidungsfindung einbeziehen.
Wir werden Sie vom weiteren Fortgang schnellstmöglich informieren.
Nach diesem großen Erfolg wollen wir aber nicht versäumen, Ihnen zum Jahresanfang ein gesundes und erfolgreiches Neues Jahr 2018 zu wünschen.
Die gesamte Vorstandschaft
Vorsitzender: Anton Grünauer
Esterbergstr. 31
82490 Farchant
4.10.2014
An das Landratsamt
Garmisch-Partenkirchen
Olympiastrasse
Wasserrechtliches Antragsverfahren der Stadtwerke München für das Zutagefördern und Ableiten von Grunwasser aus dem Gewinnungsgebiet Farchant / Oberau im Loisachtal für die Versorgung der Stadt München mit Trinkwasser und der damit verbundenen Ausweisung eines neuen Wasserschutzgebietes.
Anlage: Informationsfaltblatt der Vereins vom Mai 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
zunächst bedanken wir uns beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen für die umfassenden Informatiosgespräche und Diskussionsbereitschaft, sowie dafür,
dass wir im laufenden Verfahren Stellung beziehen können.
Unser Verein hat sich frühzeitig positioniert und öffentlich auch durch Prospekte Forderungen bekannt gegeben, die für die Betroffenheit der Grundeigentümer bündelt und vereinsstrukturell zusammengefasst hat.
Im Laufe der Verfahrungsentwicklung ist eine Entwicklung eingetreten, die wir sehr begrüßen, insbesondere, dass jetzt das in Aussicht genommene neue Trinkwasserschutzgebiet in seinen Grenzen die bebauten privaten Wohngrundstücke nicht mehr unmittelbar belasten wird. In einer öffentlichen Mitgliederversammlung, bei der dankenswerterweise Herr Landrat Speer und seine Mitarbeiter teilnahmen und zu Dikussionsbeiträgen zur Verfügung standen, haben wir die Einwände durch unsere Mitglieder beschlussmäßig abstimmen lassen. Die Mitglieder haben nachfolgende Einwände einstimmig beschlossen, die wir hiermit vortragen.
1. Schutzgebietsabgrenzung
Die südliche Grenze des Schutzgebietes ist auf die natürliche Grenze der Kuhflucht zurückzunehmen. Sollte die aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht möglich sein, dann hat das Wasserschutzgebiet an den künstlich geschaffenem Bollwerk des Autobahntunnels zu enden, wobei die Biogasanlage und das Sportzentrum nicht mit einbezogen werden dürfen.
Erläuterung:Schutzzonen sollen sich nach den Willen des Gestzgebers an sichtbaren natürlichen Gegebenheiten orientieren, die wäre mit der Kuhflucht gegeben. Sollte aus wasserwirtschaftlichen, fachlich begründeter Erkenntnis dies nicht möglich sein, so ist die letzte Abgrenzung das künstlich geschaffene und tief in den Untergrund reichende Bollwerk des Umgehungstunnels die maximal mögliche Ausdehnungsgrenze des Schutzgebietes, da durch die tiefreichende Sperrwirkung des Tunnelbauwerkes von der Oberfläche praktisch keineschädlichen Einwirkungen auf die beantragte Trinkwasserentnahme entstehen können. Die jetzt vorgesehene Abgrenzung im Zickzack an den Zäunen
der Randbebauung ist willkürlich und zudem entsprechend der Antragsunterlagen auch wasserwirtschaftlich nicht begründet.
2. Plandarstellung
Der vorgelegte und in das Verfahren eingebrachte Schutzgebietsplan ist mit den Antragsunterlagen abzustimmen und der Brunnen 1, der als "stillgelegt" in der Legende bezeichnet wird, im Plan nicht mehr als "Brunnen 1" darzustellen, sondern als das was er tatsächlich sein soll, nämlich als Pegel.
Erläuterung: Die Pläne sind Bestandteil der Verordnung und sollen daher auch richtig wieder geben, welche Einrichtungen zur Wassergewinnung tatsächlich und in welcher Form auch immer genutzt werden. Ein stillgelegter Brunnen lässt die Vermutung zu, dass eine derzeit nicht mögliche Nutzung für künftige Zeiten sozusagen in der Hinterhand gehalten wird und damit einen rechtlichen Status erhält, der im derzeitigen Verfahren nicht zur Entscheidung ansteht.
3. Bestandsschutz
In Punkt 2 unseres Forerungskataloges (siehe Anlage) ist die Forderung nach einem Bestandsschutz für bestehende Anlagen mit enthalten. Dieser Bestandsschutz ist durch eine entsprechende Auflage in dem zu erlassenden wasserrechtlichen Bescheid sicherzustellen.
Erläuterung: In §3 des Schutzgebietskataloges der Antragsunterlagen wird festgehalten, dass bestehende Anlagen Bestandsschutz geniessen. Dem widerspricht §5, da dort die Möglichkeit zur Anordnung der Beseitigung oder Änderung von Einrichtungen aufgeführt ist. Dieser Widerspruch ist zu beseitigen.
Der Bestandsschutz muss stärker bewertet sein.
Empfohlen wird eine Bestandsaufnahme im Schutzgebietsbereich, damit die tatsächlich im Zeitpunkt der wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren vorhandene Nutzung festgehalten wird.
In der Regel handelt es sich um einfache landwirtschaftliche Hofstelle in der Nähe des sog. Poettinger Weihers und die Wirtschaftsgebäude des ehem. Gutes Buchwies bzw. des jetzigen Golfplatzes.
4. Auswirkungen
Kosten oder Lasten, die sich für den Landkreis Garmisch-Partenkirchen, die betroffenen Kommunen, Bürger oder Nutzungsberechtigte ergeben, müssen kontrollierbar offengelegt werden und durch die Stadtwerke München als Verursacher ohne Verluste für die Betroffenen entschädigt werden.
Erläuterung: Eine weitergehende Erläuterung erübrigt sich, hier wird das Landratsamt als Genehmigungsbehörde aufgefordert im Bescheid die entsprechenden Festlegungen zu treffen.
5. Wasserentnahme
Das im Loisachtal entnommene Grundwasser darf nur zur Versorgung der Stadt München einschließlich der im bisherigen Bescheid festgeschriebenen Ergänzungen dienen.
Erläuterung und Ergänzung: Im Genehmigungsbescheid ist zu klären - wie der Begriff Notversorgung definiert ist und welche Gemeinden insoweit von den Stadtwerken noch mitversorgt werden sollen. Es ist klar zu stellen, dass das im Loisachtal geförderte Wasser ausschließlich zur Versorgung der Stadt München und der Gemeinde Eschenlohe und nicht für weitere Randgemeinden zur Verfügung steht (verkauft wird)
6. Wassermarkt
Eine Liberalisierung des Wassermarktes wird abgelehnt, weil die Wassergewinnung, die Wasserverteilung sowie eine mögliche Vermarktung dann zu einem Objekt wirtschaftlichen Handelns wird.
Erläuterung und Ergänzung: Konkret fordern wir eine Festsetzung als Bedingung oder Auflage im künftigen Genehmigungsbescheid, dass im Falle einer Liberalisierung oder Änderung durch Privatisierung des Antragsunternehmen die Grundlagen für eine wasserrechtliche Genehmigung entfällt und der Genehmigungsbescheid damit obsolet und hinfällig wird.
7. Entschädigungsfond
Aus den Gebühren, die bei den Stadtwerken München mit der Verwertung des aus dem Loisachtal entnommenen Grundwassers anfallen werden, soll ein noch festzulegender Betrag in einem Ausgleichsfonds gehen, der für die Betroffenen vom Landkreis Garmisch-Partenkirchen eingerichtet und verwaltet wird.
Erläuterung: In den Antragsunterlagen ist eine öffentlich rechtliche Vereinbarung vom 12.2./26.2. 2013 zwischen dem Freistaat und den Stadtwerken beigelegt, aus der hervorgeht, dass die Stadtwerke dem Naturschutz einen Betrag von 1,1225 Cent pro cbm entnommenen Wasser zu zahlen haben. Wenn dies für den Naturschutz möglich ist, dann muss dies für die betroffenen Grundstücksbesitzer erst recht gelten. Die Forderung des Vereins läuft konkret darauf hinaus, dass die Sicherung des Eigentums mit dem angesprochenen Ausgleichsfonds gewährleistet wird.
Diese Forderung eines Ausgleiches für Wertminderungen o.ä. ist ebenfalls im Genehmigungsbescheid durch eine entsprechende Auflage bzw. Bedingung zu fixieren.
Mit freundlichen Grüßen
für den Verein
gez. gez. gez.
Anton Grünauer Joachim Hermann Hubertus Ott
Vorsitzender Schriftführer Beisitzer
Den Stadtwerken München wurde vor mehr als 30 Jahren die wasserrechtliche
Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser aus dem Loisachtal erteilt; sie war auf 30 Jahre befristet.
Zeitgleich wurde auch das hierfür erforderliche Wasserschutzgebiet ausgewiesen, allerdings mit unbefristeter Geltungsdauer. Mit der Wasserentnahme, dem
Schutzgebiet und den dort geltenden Auflagen konnten sich die Kommunen, die Eigentümer und Nutzungsberechtigten in den vergangenen Jahren abfinden.
Die Stadtwerke beabsichtigen nunmehr nach Ablauf dieser Erlaubnis auf der Grundlage der aktuellen rechtlichen Vorgaben Antrag für die weitere Entnahme der bisher genehmigten Menge zu stellen. Dies hat jedoch zur Folge, dass das bisherige Wasserschutzgebiet erheblich verändert, insbesondere in der Gemeinde Farchant erweitert werden soll.
Dadurch würden die Kommunen Farchant und Oberau sowie auch Garmisch-Partenkirchen in Ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt, denn der Sicherung der Wasserentnahme müsste dann der Vorrang gegenüber den Entwicklungsabsichten der Kommunen in dem Wasserschutzgebiet eingeräumt werden.
Betroffen wären zudem die Grundeigentümer bebauter und unbebauter
Grundstücke, da auch hier erhebliche Auflagen die Nutzbarkeit ihrer Grundstücke und somit auch deren Wert verringern würden.
Einschränkungen sind darüber hinaus für die Nutzungsberechtigten wie z.B. die Weidegenossenschaften zu erwarten.
Mit dem Ansinnen der Stadtwerke München, auch künftig aus dem Loisachtal das für die Münchner Bürger benötigte Grundwasser im bisherigen Umfang entnehmen zu können,könnten die "Loisachtaler" durchaus "leben". Entschieden abzulehnen ist jedoch ein Antrag auf jegliche Erweiterung des Wasserschutzgebietes mit den genannten Folgen.
Zur Wahrung berechtigter Interessen, vor allem auch zur Unterstützung der Kommunen, der Grundeigentümer und der Nutzungsberechtigten hat sich deshalb der Verein "Unser Trinkwasser im Loisachtal zur Wahrung von Eigentum und Eigenständigkeit im Landkreis Garmisch-Partenkirchen" als e.V. gegründet; er will und kann darüber hinaus Hilfestellung mit dem Gewicht eines Vereins für seine Mitglieder und alle Betroffenen bieten.
Ein wichtiges Anliegen ist neben der Öffentlichkeitsarbeit auch die Stärkung der Position aller Bürger im Loisachtal.